Stand: November 2024
Allgemeine Geschäftsbedingungen des SPREEWALD – NATUR – CAMPING ‚Am See‘ GbR,
Inhaber Marco Rähm und Charlott Rademacher
I. Geltungsbereich
Die Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die
mietweise Überlassung von Stellplätzen, Ferienhäusern, Campinghütten des
SPREEWALD – NATUR – CAMPING ‚Am See‘ GbR, Inhaber Marco Rähm und Charlott Rademacher mit Campinggästen.
II. Datenschutz
Die aktuelle Datenschutzerklärung des SPREEWALD – NATUR – CAMPING
‚Am See‘ GbR ist für jedermann vor Ort öffentlich ausgehangen und steht zur
Einsicht und/oder zum Download auf unserer Internetseite
(www.spreewaldcamping-see.de) zur Verfügung. Dieser Erklärung können alle
Informationen bezüglich unseres Umgangs mit Ihren Daten entnommen werden.
Wir weisen Sie darauf hin, dass wir im Zuge der
Buchungsanfrage Ihre Telefon- und/oder Mobilfunknummer aufnehmen, um Sie auch
kurzfristig vor Anreise erreichen zu können. Es kann jederzeit
witterungsbedingt zu Beeinträchtigungen der Stellplätze etc. kommen und wir
möchten vermeiden, dass Sie umsonst anreisen.
III. Vertragsschluss
§1 Vertragsschluss
bei Online-Buchung bei Verwendung der Buchungsanfrage unter
https://www.spreewaldcamping-see.de/buchungsseite/
1. Sie finden auf unserer Internetseite ein Formular zur
Buchungsanfrage. Mit Absendung der ausgefüllten Buchungsanfrage auf unserer
Internetseite www.spreewaldcamping-see.de an uns stellen sie eine
unverbindliche Buchungsanfrage.
2. Wir werden Ihnen dann per E-Mail ein Angebot für einen
Vertragsschluss (Vertragsangebot) übersenden. In dieser E-Mail mit dem
Vertragsangebot ist ein Link enthalten.
3. Dieses Vertragsangebot gemäß vorstehender Ziffer können
Sie annehmen, indem Sie den in dieser Mail enthalten Link durch „anklicken“ und
Bestätigung, dass Sie unsere AGB gelesen haben, aktivieren. Wenn Sie diesen
Link aktivieren, kommt ein Vertrag über die Nutzung des Campinglatzes
(Stellplätze/Ferienhäuser/Campinghütten) zu Stande, die Aktivierung des Links
stellt die Annahme unseres Angebotes dar. Eine Buchungsbestätigung wird
versandt.
4. Unser Angebot auf Abschluss eines Vertrages gem. Ziffer 2
können Sie nur innerhalb eines Tages ab Absendung unseres Angebotes annehmen
(Annahmefrist), nach Ablauf der Frist kann eine Annahme nicht mehr erfolgen und
das Angebot wird storniert.
§ 2 Ein Vertrag kann
weiter in Schriftform (§ 126 BGB) geschlossen werden.
IV.
Anreise und Abreise
§1 Die Anreise kann
ab 14.00 Uhr erfolgen, ab diesem Zeitpunkt stehen die gemieteten Stellplätze,
Ferienhäuser, Campinghütten zur Verfügung. Die Anreise hat bis spätestens 18.00
Uhr zu erfolgen. Bei einer etwaig späterer Anreise ist der Campinggast
verpflichtet, uns über die spätere Anreise und den zu erwartenden Zeitpunkt der
Ankunft zu informieren.
§ 2 Am vereinbarten Abreisetag sind die gemieteten
Stellplätze bis 11.00 Uhr,
Ferienhäuser
und Campinghütten bis 10:00 Uhr
geräumt
zurückzugeben.
Eine spätere Abreise ist gebührenpflichtig und nur in
Absprache mit der Rezeption möglich. Dem Campinggast steht es frei, uns
nachzuweisen, dass uns kein oder kein geringerer Schaden entstanden ist. Uns
steht der Nachweis eines höheren Schadens frei.
V. Nutzung der Stellplätze, Ferienhäuser, Campinghütten
§ 1 Die
Campingplatzordnung (kurz Platzordnung), die auf dem Campingplatz aushängt und
auf Wunsch auch ausgehändigt wird, ist für alle Campinggäste verbindlich und
bindend.
§ 2 Der zugewiesene Stellplatz bzw. die zugewiesenen
Ferienhäuser, Campinghütten dürfen nur von der Personenzahl genutzt werden, die
im Vertrag angegeben und vereinbart wurden.
§ 3 Eine Nutzung des Campingplatzes, der Stellplätze, der
Ferienhäuser, der für Veranstaltungen oder Zusammenkünfte von Personen, die
rechtsextreme, rassistische, antisemitische oder antidemokratische Inhalte
vertreten, ist unzulässig und führt zum sofortigen Platzverweis.
VI. Mängel, Haftung
§ 1 Bei Störungen oder Mängeln an unserer Leistung oder am
Campingplatz, an den Stellplätzen, Ferienhäuser, Campinghütten oder unseren
sonstigen Einrichtungen (z.B. Sanitäreinrichtungen) ist der Campinggast
verpflichtet, uns (z.B. an der Rezeption) den Mangel unverzüglich anzuzeigen.
Bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Campinggastes sind wir bemüht, für
Abhilfe zu sorgen. Der Campinggast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare
beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu
halten. Im Weiteren ist der Campinggast verpflichtet, uns rechtzeitig auf die
Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.
§ 2 Ansprüche des Campinggastes auf Schadensersatz sind
ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens,
des Körpers und der Gesundheit, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten
haben. Ferner haften wir für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder
grob fahrlässigen Pflichtverletzung und Schäden, die auf einer vorsätzlichen
oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten beruhen.
VII. Kündigung, Rücktritt seitens SPREEWALD – NATUR – CAMPING
‚Am See‘ GbR, Inhaber Marco Rähm und Charlott Rademacher
§ 1 Bei Verstoß gegen die Campingplatzordnung sind wir
berechtigt, den Vertrag fristlos aus wichtigem Grunde zu kündigen. Weiter sind
wir zur fristlosen Kündigung berechtigt, wenn der Campinggast eine
vertragswidrige Nutzung des Stellplatzes, der Ferienhäuser, der Campinghütten
vornimmt oder sich in sonstiger Weise grob vertragswidrig verhält.
§ 2 Wir sind berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund
vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise in Fällen:
·
in denen der Vertragsschluss unter irreführender
oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. zur Person des Kunden oder
zum Zweck des Aufenthaltes erfolgte,
·
höherer Gewalt oder anderer von uns nicht zu
vertretender Umstände, die die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen oder
für uns unzumutbar erschweren,
·
in denen wir begründeten Anlass zu der Annahme
haben, dass die Inanspruchnahme der gemieteten Stellplätze, Ferienhäuser oder
Campinghütten den reibungslosen Geschäftsbetrieb oder die Sicherheit oder das
Ansehen des SPREEWALD – NATUR – CAMPING ‚Am See‘ GbR, Inhaber Marco Rähm und Charlott Rademacher in der
Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies unserem Macht- oder
Herrschaftsbereich zuzurechnen ist.
VIII. Rücktritt des Campinggastes, Stornierung des
Vertrages
Der Campinggast kann jederzeit vor der Anreise und während
seines Aufenthaltes vom Vertrag zurücktreten. Die Rücktrittserklärung bedarf
der Schriftform. Tritt der Campinggast vom Vertrag zurück, stehen uns unter
Berücksichtigung gewöhnlich ersparter Aufwendungen folgende pauschale
Entschädigungen zu:
a) bei Stellplätzen:
ab 4 Wochen vor Anreisetag 0% der Gesamtübernachtungskosten
bis 4 Wochen vor Anreisetag 30% der Gesamtübernachtungskosten
bis 3 Wochen vor Anreisetag 50% der Gesamtübernachtungskosten
bis 1 Woche vor Anreisetag 80% der Gesamtübernachtungskosten
bis 1. Tag vor Anreise oder Nichtinanspruchnahme (keine Anreise) 100% der Gesamtübernachtungskosten
des vertraglich vereinbarten Preises.
b) bei Mietunterkünften:
ab Reservierungen bis 6 Wochen vor Anreisetag 20% der Gesamtübernachtungskosten
bis 4 Wochen vor Anreisetag 30% der Gesamtübernachtungskosten
bis 3 Wochen vor Anreisetag 50% der Gesamtübernachtungskosten
bis 2 Woche vor Anreisetag 80% der Gesamtübernachtungskosten
bei Nichtinanspruchnahme (keine Anreise) oder vorzeitiger Abreise 100% der Gesamtübernachtungskosten
des vertraglich vereinbarten Preises.
Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. Stornierungen bedürfen der Schriftform, telefonische Stornierungen werden nicht anerkannt.
Dem Campinggast steht der Nachweis frei, dass uns die oben
genannten Ansprüche nicht oder nicht in geforderter Höhe entstanden sind.
IX. Hinweis auf Kurtaxe
Wir sind verpflichtet für die Stadt Lübbenau Kurtaxe
entsprechend der geltenden Kurbeitragssatzung einzuziehen und an die Stadt
Lübbenau abzuführen. Die Kurtaxe wird im Angebot, in der Buchungsbestätigung
und in der Rechnung gesondert ausgewiesen und ist keine Leistung des
Campingplatzes SPREEWALD – NATUR – CAMPING ‚Am See‘ GbR, Inhaber Marco Rähm und Charlott Rademacher.
X. Schlussbestimmungen
§ 1 Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden des Vertrages
bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses
Schriftformerfordernisses.
§ 2 Es gilt deutsches Recht. Zahlungs- und Erfüllungsort ist
Lübbenau. Sollte der Campinggast keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland
(Bundesrepublik Deutschland) haben, ist der ausschließliche Gerichtsstand der
Erfüllungsort (Lübbenau).
§ 3 Sollte sich eine oder mehrere Bestimmungen dieser
Geschäftsbedingungen als unwirksam, nichtig oder lückenhaft erweisen, so bleibt
die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen hiervon
unberührt.